Erleichterungen im Bauplanungsrecht für die vorübergehende Flüchtlingsunterbringung

Der steigende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge stellt viele Städte und Gemeinden vor sehr große Herausforderungen. Oft ist in diesem Zusammenhang von der Vereinfachung des Baurechts für vorübergehende Flüchtlingsunterkünfte die Rede. Das Baugesetzbuch wurde nun mit Wirkung vom 24. Oktober 2015 im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes erneut und weitreichend geändert.

Bedeutung dieser Änderungen für den Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften

Als Teil des Bauordnungsrechts liegt der Brandschutz in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer und wird in der Landesbauordnung geregelt. Die Sicherheit der Bewohner und Nutzer ist auch bei temporären Unterkünften eine besonders wichtige Anforderung an das Bauwerk. Hierzu zählt vor allem der Brandschutz. Die zuständigen Baubehörden legen die erforderlichen, auf die jeweiligen Objekte bezogenen Maßnahmen in den Planungs- und Genehmigungsunterlagen fest.

Brandschutz-Empfehlungen der Bundesregierung

Die Betriebsbereitschaft der Unterkünfte ist von den Betreibern der Einrichtungen zu gewährleisten. Im Brandfall ist zur Durchführung der richtigen Maßnahmen eine Brandschutzordnung zwingend erforderlich. Des Weiteren empfiehlt das BMUB die flächendeckende Anbringung von Rauchmeldern sowohl in temporären wie auch in dauerhaften Flüchtlingsunterkünften. Alle Bewohner der Einrichtungen sollten in für sie verständlicher Form über die Rettungswege, Rauchwarnalarmierungen, Aushänge der Brandschutzordnung und vorhandene Feuerlöscher sowie das Verhalten im Brandfall informiert werden. Brandschutzdialog.de bietet hierfür auf ihrer Internetseite den kostenlosen Download von Brandschutzordnungen in verschiedenen Sprachen, speziell für den Aushang in Flüchtlingsunterkünften an. Bei mehrgeschossigen Gebäuden oder wenn Sonderbauten genutzt werden, kann das Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle oder zur Feuerwehr erfordern. Die regelmäßigen Funktionsprüfungen und die jährliche Wartung ist vom Betreiber der Einrichtung durchzuführen, sofern das Landesrecht nichts anderes bestimmt.

Die MRSICHER Brandschutzsachverständigen unterstützen Sie bei der Erstellung von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepten für Flüchtlingsunterkünfte. Gemeinsam erarbeitete, praktikable Lösungsvorschläge und Lösungsalternativen sorgen für Sicherheit der Bewohner und minimieren Haftungsrisiken des Betreibers.

Quelle: http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baugesetzbuch/fluechtlingsunterbringung/faq-fluechtlingsunterbringung/