Um Umwelteinwirkungen wie beispielsweise Feinstaubbelastung und Staubemissionen zu vermeiden schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, schädliche Einwirkungen von Staub zu vermeiden. Für die Luftreinhaltung und den Gesundheitsschutz aller Baubeteiligten und Anwohner sind gezielte Staubminderungsmaßnahmen erforderlich und werden für Baugenehmigungen gefordert.

Wenn jedoch festgestellt wird, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare Emissionen nicht vermieden werden, können sogar Baustellen stillgelegt werden.

In Innenstädtischen Bereichen wie Stuttgart, Ulm und Reutlingen sind diese Staubminderungspläne inzwischen als Bestandteil der Baugenehmigung gefordert.

MrSICHER bietet Ihnen als sachkundige Stelle für Staubminderung: 

  • Staubminderungsplanung inklusive Konzeption, Durchführung, Überwachung und Einweisung der Mitarbeiter & Beteiligten
  • Ansprechpartner für Behörden, Handwerker und Nachbarschaft
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